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Erklärung zur Barrierefreiheit

Danapfel Digital betreibt diese Website und ist für ihre Barrierefreiheit verantwortlich. Diese Erklärung beschreibt, welchen Stand die Website erreicht, wie das geprüft wurde, was bekanntermaßen fehlt und wie Sie eine Barriere melden können.

Rechtliche Einordnung

Diese Erklärung wird freiwillig veröffentlicht. Nach Einschätzung von Danapfel Digital fällt dieses Angebot nicht unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Das steht hier offen, statt eine gesetzliche Pflicht zu behaupten, die vermutlich nicht besteht.

Zwei Gründe sprechen dagegen, dass das Gesetz greift, und jeder für sich würde schon genügen.

Erstens erfasst das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz bei Websites vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr. Gemeint sind Angebote, über die ein Verbraucher auf individuelle Anfrage einen Vertrag abschließen kann. Diese Website ist ein Demonstrationsprojekt. Es gibt kein Angebot, keinen Bestellvorgang, kein Formular und keinen Vertragsschluss, und das dargestellte Unternehmen existiert nicht. Wirtschaftsakteur ist hier ohnehin Danapfel Digital als Betreiber und nicht die dargestellte Firma. Ob ein Auftragsfertiger seinerseits gewerbliche Kunden oder Verbraucher ansprechen würde, spielt für diese Einordnung deshalb keine Rolle.

Zweitens nimmt das Gesetz Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen, von den Anforderungen aus. Ein Kleinstunternehmen ist nach der Begriffsbestimmung des Gesetzes ein Unternehmen, das weniger als zehn Personen beschäftigt und das entweder einen Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro erzielt oder dessen Jahresbilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro beträgt. Umsatz und Bilanzsumme stehen also alternativ nebeneinander, es müssen nicht beide Werte erreicht sein. Danapfel Digital ist ein Einzelunternehmen und liegt in jeder dieser Größen darunter. Diese Ausnahme gilt allerdings nur für Dienstleistungen und nicht für den Handel mit oder die Einfuhr von Produkten. Über diese Website werden keine Produkte in Verkehr gebracht.

Die Vorschriften für öffentliche Stellen, also das Behindertengleichstellungsgesetz und die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung, gelten hier ebenfalls nicht. Danapfel Digital ist keine öffentliche Stelle.

Am eigenen Anspruch ändert das nichts. Barrierefreiheit ist bei Danapfel Digital keine Rechtsfolge, sondern Teil der Bauweise. Diese Website wird deshalb an einem Maßstab gemessen, der über der gesetzlichen Anforderung liegt.

Stand der Vereinbarkeit

Der gesetzliche Maßstab wäre, wenn er hier gälte, die Norm EN 301 549 in ihrer jeweils harmonisierten Fassung und über sie die Web Content Accessibility Guidelines auf Stufe AA. Welche Fassung der Richtlinien das genau ist, hängt von der Fassung der Norm ab.

Diese Website ist gegen die Web Content Accessibility Guidelines in der Fassung 2.2 auf Stufe AAA gebaut und geprüft worden. Das ist die höchste der drei Stufen und liegt eine Stufe über dem, was das Gesetz verlangen würde.

Nach den durchgeführten Prüfungen erfüllt diese Website die Stufen A und AA vollständig. Mit der Stufe AAA ist sie teilweise vereinbar: alle Kriterien dieser Stufe sind erfüllt, mit Ausnahme der im nächsten Abschnitt genannten Punkte.

Diese Unterscheidung ist keine Wortklauberei. Die Richtlinien kennen keine abgestufte Erfüllung: wer die Stufe AAA für sich in Anspruch nimmt, muss jedes einzelne Kriterium dieser Stufe erfüllen. Steht auch nur eines offen, ist die Aussage "AAA-konform" falsch. Deshalb steht hier "teilweise vereinbar" und darunter die Liste dessen, was offen ist.

Die Herausgeber der Richtlinien empfehlen selbst, Stufe AAA nicht als pauschale Anforderung für ganze Websites zu setzen, weil einzelne Kriterien für manche Inhalte nicht erreichbar sind. Genau deshalb steht hier eine Liste bekannter Einschränkungen und nicht die Behauptung vollständiger Konformität.

Bekannte Einschränkungen

Das Kriterium 3.1.5 der Richtlinien verlangt, dass Text ohne Kenntnisse oberhalb der unteren Sekundarstufe verständlich ist oder eine vereinfachte Fassung bereitsteht. Die Fachinhalte dieser Website beschreiben Fertigungs- und Prüfverfahren der Elektronikfertigung und setzen dafür Fachkenntnis voraus. Eine sinnvolle Vereinfachung würde den Inhalt entwerten, eine zweite vereinfachte Fassung wird derzeit nicht vorgehalten. Als Ausgleich beginnt jede Inhaltsseite mit einer knappen Zusammenfassung in einfacherer Sprache, und Fachbegriffe werden bei ihrer ersten Verwendung erklärt.

Die zum Download angebotenen Dokumente sind Platzhalter dieses Demonstrationsprojekts. Sie sind nicht auf Barrierefreiheit nach PDF/UA geprüft.

Ein weiterer Punkt betrifft nicht die Website selbst, sondern die Aussagekraft der Prüfung: eine vollautomatische Prüfung gegen Stufe AAA gibt es nicht und hat hier auch nicht stattgefunden. Näheres dazu und zu den deshalb von Hand geprüften Kriterien steht im Abschnitt "Verfahren der Prüfung".

Über die hier genannten Punkte hinaus hat der inzwischen abgeschlossene Prüflauf keine weitere Einschränkung ergeben.

Verfahren der Prüfung

Diese Website wurde von Danapfel Digital selbst geprüft. Eine Prüfung durch eine externe Stelle, etwa nach dem BITV-Prüfverfahren, hat nicht stattgefunden.

Automatisiert geprüft wurde jede einzelne Seite mit pa11y-ci und den Prüfmodulen axe-core und HTML CodeSniffer. Dazu gehört eine Einschränkung, die hierher gehört und nicht in eine Fußnote: die eingestellte Vorgabe WCAG2AAA wirkt nur auf HTML CodeSniffer. Das zweite Modul, axe-core, kennt diese Einstellung nicht und prüft unabhängig davon seinen eigenen Regelsatz, der die Stufe AAA nur in wenigen Punkten abdeckt, im Wesentlichen den erhöhten Farbkontrast. Eine automatisierte Vollprüfung gegen Stufe AAA gibt es nicht, und sie hat hier auch nicht stattgefunden. Ergebnis dieses Laufs über alle 21 Seiten dieser Website: 21 von 21 ohne Befund.

Ergänzend liefen eine Prüfung der Farbkontraste gegen die Vorgabe 7 zu 1 für Fließtext, 4,5 zu 1 für großen Text und 3 zu 1 für Fokusanzeige, Linien und Grafik, eine Validierung des ausgelieferten HTML sowie der Barrierefreiheitsteil von Lighthouse auf mobiler und auf Desktop-Auflösung. Von 40 rechnerisch geprüften Farbpaaren besteht jedes einzelne die jeweils einschlägige Vorgabe. Automatisiert mit Puppeteer nachgemessen wurde außerdem das Umfließen des Inhalts bei Fensterbreiten von 320, 360 und 390 Pixeln: auf keiner Seite entsteht dabei waagerechtes Scrollen. Die kumulative Layoutverschiebung (CLS) lag auf jeder Seite bei genau 0, und der Barrierefreiheitsteil von Lighthouse erreichte auf jeder Seite den Höchstwert von 1,00.

Manuell geprüft wurde die vollständige Bedienung mit der Tastatur, also Reihenfolge des Fokus, Sichtbarkeit des Fokus auf jedem bedienbaren Element, Sprungmarke zum Hauptinhalt und das Fehlen von Tastaturfallen. Ebenfalls manuell geprüft wurden die Vergrößerung auf 200 Prozent, die Struktur der Überschriften, die Textalternativen aller Bilder sowie das Verhalten bei aktivierter Einstellung für reduzierte Bewegung.

Weil eine Aussage zur Stufe AAA nur trägt, wenn auch die Kriterien dieser Stufe geprüft sind, die kein Werkzeug findet, wurden die folgenden Punkte gesondert von Hand geprüft: Bilder von Text ohne die auf niedrigeren Stufen zulässige Ausnahme (1.4.9), die Gestaltung von Textblöcken mit Zeilenlänge, Zeilenabstand, Absatzabstand und dem Verzicht auf Blocksatz (1.4.8), der Zweck jedes Links allein aus seinem Linktext (2.4.9), die Orientierung über die eigene Position innerhalb der Website (2.4.8), eine Überschrift für jeden Abschnitt (2.4.10), die Erklärung ungebräuchlicher Fachbegriffe (3.1.3) und die Auflösung von Abkürzungen bei ihrer ersten Verwendung (3.1.4), die Zielgröße bedienbarer Flächen von mindestens 44 mal 44 Pixeln (2.5.5), die Bedienbarkeit mit der Tastatur ohne jede Ausnahme (2.1.3) sowie die beiden in der Fassung 2.2 hinzugekommenen Anforderungen an den Fokus, also seine nicht verdeckte Anzeige (2.4.12) und sein Erscheinungsbild (2.4.13).

Auf dieses Angebot nicht anwendbar sind die Kriterien zu Ton und Bewegtbild (1.2.6 bis 1.2.9 sowie 1.4.7), weil es keine Medieninhalte gibt, die Kriterien zu Zeitbegrenzungen, Unterbrechungen und erneuter Anmeldung (2.2.3 bis 2.2.6), weil nichts zeitgesteuert abläuft und keine Sitzung besteht, sowie die Kriterien zu Hilfestellung, Fehlervermeidung und Anmeldung (3.3.5, 3.3.6 und 3.3.9), weil es kein Formular und keinen geschützten Bereich gibt. Ohne Befund geblieben sind die Kriterien zu blitzenden Inhalten und zu Bewegung aus Interaktion (2.3.2 und 2.3.3), zu Änderungen nur auf ausdrückliches Verlangen (3.2.5), zur gleichzeitigen Nutzung verschiedener Eingabearten (2.5.6) und zur Aussprache (3.1.6). Solche Inhalte kommen auf dieser Website nicht vor.

Automatisierte Werkzeuge finden nur einen Teil aller Barrieren. Die manuellen Prüfungen sind deshalb kein Zusatz, sondern der wichtigere Teil des Verfahrens.

Datum der letzten Prüfung: 21. Juli 2026

Diese Erklärung wurde am 21. Juli 2026 erstellt und beruht auf dieser Selbstbewertung.

Barrieren melden

Sie sind auf eine Barriere gestoßen, ein Inhalt ist für Sie nicht nutzbar oder eine Bedienung funktioniert mit Ihrer Hilfstechnik nicht. Dann melden Sie sich. Nennen Sie dabei möglichst die Adresse der betroffenen Seite und beschreiben Sie kurz, was nicht funktioniert hat. Auch eine ungenaue Beschreibung hilft weiter, eine formgerechte Meldung ist nicht nötig.

E-Mail: office@danapfel-digital.de
Telefon: +49 157 57126123
Postanschrift: die Anschrift im Impressum

Danapfel Digital bestätigt den Eingang und meldet sich in der Regel innerhalb von zwei Wochen mit einer Einschätzung, ob und wann die Barriere behoben werden kann.

Durchsetzungsverfahren

Wenn Sie mit der Antwort nicht zufrieden sind oder keine Antwort erhalten, stehen im Anwendungsbereich des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes zwei Wege offen.

Verbraucherinnen und Verbraucher können ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz beantragen. Das Verfahren ist für Sie kostenfrei.

Außerdem ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen mit Sitz in Magdeburg zuständig. Sie geht Hinweisen auf nicht barrierefreie Dienstleistungen nach.

Ob diese Wege für dieses Angebot eröffnet sind, hängt davon ab, ob das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz hier überhaupt anwendbar ist. Nach der Einschätzung im Abschnitt "Rechtliche Einordnung" ist es das nicht. Unabhängig davon wird jede Rückmeldung ernst genommen und beantwortet.